Die BasisRente (Rürup-Rente)
Die BasisRente (Rürup-Rente) ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung, die Ihnen steuerliche Anreize bietet.
Die BasisRente ist vor allem für Gutverdiener, Selbstständige und Freiberufler eine attraktive Altersvorsorge: Durch den Sonderausgabenabzug profitieren Sie von besonders hohen Steuervorteilen.
Auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der BasisRente: Durch den relativ geringen Besteuerungsanteil der nächsten Jahre sichern Sie sich langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.
Leistungen für Sie
Die BasisRente bietet Ihnen:
- attraktive Steuervorteile
Sie können die Beiträge zur BasisRente ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen. - 2020: Es besteht eine steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge von 90 % (höchstens 90 % von 25.046 EUR bei Ledigen/50.092 EUR bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern). Folgejahre: Kontinuierliche Erhöhung bis zur vollständigen Abzugsfähigkeit ab 2025.
- ab Vertragsbeginn Garantie einer lebenslangen Rente
Sie bestimmen, wann Sie Ihre Rentenzahlungen in Anspruch nehmen möchten. Wir zahlen Ihnen - frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (steuerrechtlich festgelegt) - eine lebenslange monatliche Rente. Das garantieren wir Ihnen bereits bei Vertragsschluss. Den bei Vertragsabschluss festgelegten Beginn Ihrer Rente können Sie jederzeit auf ein anderes Datum nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres verlegen. - Überschussbeteiligung
Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet. - flexible Einzahlungsmöglichkeiten
Sie zahlen einen Einmalbeitrag z. B. aus einer fälligen Lebensversicherung, einer Erbschaft, einer Schenkung oder einer erfolgsabhängigen Vergütung. - "Hartz-IV-geschützt"
Das Vermögen der BasisRente in der Ansparphase ist im Fall der Arbeitslosigkeit oder bei Insolvenz (im Rahmen des § 851c Abs. 2 ZPO) geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.
Ergänzender Schutz zur BasisRente: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Um in der Zeit bis zum Rentenbeginn auch gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, können Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) einschließen.
Information zur Besteuerung der Rentenleistung
Die Basisrente ist im Rentenbezug zu versteuern. Bei Eintritt in den Rentenbezug im Jahr 2020 sind 80% der Rentenleistung (der Besteuerungsanteil steigt kontinuierlich bis auf 100% im Jahr 2040 an) mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Leistungen für Ihre Angehörigen
Die BasisRente bietet Ihren Angehörigen finanzielle Sicherheit:
- Hinterbliebenenrente für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Kinder
Die BasisRente kommt im Todesfall Ihrem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner oder Ihren Kindern zugute. Dabei wird die Leistung in der gesetzlich festgelegten Rangfolge erbracht: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner erhalten lebenslange Rentenzahlungen, waisenrentenberechtigte Kinder erhalten zeitlich befristete Rentenzahlungen (sofern kein Ehepartner/eingetragener Lebenspartner vorhanden).